Viele Bergsteiger führen tragbare Funkgeräte mit sich. Der Besitz von solchen Funkgeräten ist jedoch meldepflichtig.
Das Postministerium, welches für die Überwachung der Funkkonzessionen zuständig ist führt ständig Kontrollen durch. Nicht erlaubter Besitz von Funkgeräten wird von dieser Behörde mit Verwaltungsstrafen geahndet!
Wir empfehlen ein Mobiltelefon auf die Bergtour mitzunehmen. Die Netzabdeckung der Mobiltelefonbetreiber verbessert sich mit rasantem Fortschritt.
Die Landesnotrufzentrale antwortet nicht auf Funksprüche, welche ohne Genehmigung über die Funkkanäle abgesendet werden. Es bedarf eines eigenen Anrufcodes, der nur für die Rettungsdienste zur Verfügung steht